Sportbetrieb wird erweitert

Die ersten Kursstunden wurden nun schon abgehalten und es ergeben sich weitere Möglichkeiten das Sportangebot zu erweitern.
Wir freuen uns, dass wir unseren Kursteilnehmer*innen mitteilen zu können, dass folgende Kurse begonnen haben:

Fit in den Tag mit Marianne Otto
Dienstag von 9.00 bis 10.00 Uhr

Faszien Yoga mit Marianne Otto
Kurs 1: Dienstag von 10.10 bis 11.10 Uhr
Kurs 2: Donnerstag von 18.30 bis 19.30 Uhr

HIIT mit Ronny Mütze
Dienstag von 19.30 bis 20.30 Uhr
Achtung: HIIT findet auf dem Hartplatz statt!

Pilates für Anfänger mit Ronny Mütze
Donnerstag von 20.00 bis 21.00 Uhr

Für den Sportbetrieb müssen die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsmaßnahmen eingehalten werden!

Für die Teilnehmer bedeutet dies, dass aktuell in der TVW-Halle die Umkleidekabinen verschlossen sind, die Joga-Matten und Handtücher selbst mitgebrachte werden und vor dem Training die Teilnehmer*innen eine Einverständniserklärung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen unterzeichnen müssen.

Hier ein Auszug aus den Vorgaben des Kultusministeriums:

  1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten
    1. muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden, die nicht unter § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO fallen; ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt; dies gilt nicht für Personen im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO;
    2. sind in geschlossenen Räumen hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt;
  2. Trainings- und Übungseinheiten
    1. mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen;
    2. mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht;
  3. die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Benutzung sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden;
  4. Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ansammlungen im Eingangsbereich sind untersagt; die Einhaltung eines Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht unter § 3 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO fallen, ist zu gewährleisten; falls Toiletten die Einhaltung dieses Sicherheitsabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen;
  5. die Nutzerinnen und Nutzer müssen sich bereits außerhalb der Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 umziehen; Umkleiden und Sanitärräume, insbesondere Duschräume, Wellness- und Saunabereiche bleiben mit Ausnahme der Toiletten geschlossen;
  6. die Einrichtung im Sinne des Absatzes 1 muss gewährleisten, dass die erforderlichen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden können, insbesondere müssen
    1. ausreichende Schutzabstände bei der Nutzung von Verkehrswegen sichergestellt werden,
    2. ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände bestehen und ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen; sofern dies nicht gewährleistet ist, müssen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden, und es muss
    3. in allen Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 für eine ausreichende Belüftung (Notausgang vor bzw. während des Trainings öffnen) gesorgt werden.
  • Der Betreiber hat für jede Trainings- und Übungsmaßnahme eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der in Absatz 2 genannten Regeln verantwortlich ist. (Kursleiter*innen)
  • Der Betreiber hat, ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §§ 16, 25 IfSG, die folgenden Daten bei den Nutzerinnen und Nutzern zu erheben und zu speichern, sofern die Daten nicht bereits vorliegen:
    • Name und Vorname der Nutzerin oder des Nutzers
    • Datum sowie Beginn und Ende des Besuchs
    • Telefonnummer oder Adresse der Nutzerin oder des Nutzers.