Kleinspielfeld und Außenbereich um die Turnhalle – Benutzungsordnung

  1. Turnhalle, Kleinspielfeld, Tennisplätze und Außenbereich der Turnhalle sind Eigentum des TV Weißenstein e. V. Der Turnverein bzw. die von ihm beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. Den Weisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.
  2. Die Benutzung der unter 1. genannten Anlagen ist den Mitgliedern des Turnvereins Weißenstein vorbehalten. Darüber hinaus wird Personen, die in Lauterstein wohnen, die Benutzung des Kleinspielfelds gestattet, wenn dadurch der Übungsbetrieb oder Veranstaltungen in der Halle, auf den Tennisplätzen oder dem Kleinspielfeld nicht gestört werden. Die Benutzung ist jederzeit widerruflich, insbesondere bei Zuwiderhandlung gegen die Benutzungsordnung (Störung des Trainingsbetriebes, Sachbeschädigungen,…)
  3. Alle Nutzer des Platzes (Erwachsene, Kinder und Jugendliche) haben den vom Turnverein beauftragten Personen und den  Übungsleitern/-innen auf Aufforderung Name und Anschrift vollständig anzugeben. Den vom Turnverein beauftragten Personen ist auf Verlangen ein gültiger Ausweis zu zeigen.
  4. Personen, die nicht Mitglied des TV Weißenstein sind und nicht in Lauterstein wohnen, haben vor der ersten Benutzung des Spielfelds  bzw. des Außenbereichs eine Genehmigung des TVW einzuholen. Eine Genehmigung wird in Aussicht gestellt, wenn der/die Nutzer eine Kaution in Höhe von 50,00€ hinterlegen und einen gültigen Ausweis vorweisen. Bei Gruppen genügt die Vorlage der Ausweise von drei Personen. Diese Personen werden in der schriftlichen Genehmigung mit Namen und Anschrift genannt. Die Benutzung ist nur gestattet, wenn mindestens eine der genannten Personen anwesend ist und Genehmigung und Ausweis vorzeigt.
  5. Für jede Nutzung (Dauer dieser Nutzung bis ca. 1,5  Stunden) haben die unter 4. genannten Personen 5,00€ im voraus zu zahlen. Die Nutzungsentschädigung beträgt 10,00€, wenn keine Kaution hinterlegt ist. Eine mehrfache Nutzung durch die unter 4. genannten Personen ist nach Zahlung der Kaution und der Nutzungsentschädigung grundsätzlich möglich. In diesem Fall sind 30,00€ pro Kalenderjahr im voraus zu zahlen. Mit der Zahlung der Kaution und der Nutzungsentschädigung entsteht kein Anspruch auf die Nutzung an einem bestimmten Tag oder zu einer bestimmten Zeit. Die Nutzung ist immer nur dann möglich, wenn keine bevorrechtigte Nutzung auf dem Platz stattfindet bzw. beabsichtigt ist (siehe Ziff. 2).
    Ein Anspruch des Turnvereins auf Schadensersatz bei Beschädigungen bleibt bestehen.
  6. Bei unsachgemäßem Verhalten, Störungen oder Beschädigungen und bei nicht geleisteten Zahlungen ist eine weitere Nutzung durch die verursachenden Personen/Gruppen nicht möglich.

Die Vorsitzenden des Turnvereins Weißenstein e. V.

Wolfgang Edelmann   |   Gabriele Saffert